ERSCHLIEßUNGSMAßNAHMEN
221 Abwasserentsorgung
Anschlußbeiträge, Anschlußkosten
222 Wasserversorgung
Kostenzuschüsse, Anschlußkosten
223 Gasversorgung
Kostenzuschüsse, Anschlußkosten
224 Fernwärmeversorgung
Kostenzuschüsse, Anschlußkosten
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Anteilige Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften
(Erschließungsbeiträge/ Anliegerbeiträge) und Kosten aufgrund
öffentlich-rechtlicher Verträge für - die Beschaffung oder den Erwerb
der Erschließungsflächen gegen Entgelt durch den Träger der
öffentlichen Erschließung, - die Herstellung oder Änderung
gemeinschaftlich genutzter technischer Anlagen, z. B. zur Ableitung
von Abwasser sowie zur Versorgung mit Wasser, Wärme, Gas, Strom
und Telekommunikation, - die erstmalige Herstellung oder den Ausbau
der öffentlichen Verkehrsflächen, der Grünflächen und sonstiger
Freiflächen für öffentliche Nutzung. Kostenzuschüsse und
Anschlußkosten sollen getrennt ausgewiesen werden.
Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne
öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Beauftragung mit dem Ziel der
späteren Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit hergestellt
und ergänzt werden. Kosten von Anlagen auf dem eigenen Grundstück
gehören zu der Kostengruppe 500.
Soweit erforderlich, kann die Kostengruppe 230 entsprechend der
Kostengruppe 220 untergliedert werden.