GRUNDLEISTUNGEN NACH HOAI LPH 1-9
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9.1 Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der
Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den
ausführenden Unternehmen.
9.2 Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der
Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch
bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen
auftreten.
9.3 Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
9.4 Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der
zeichnerischen Darstellungen der rechnerischen Ergebnisse des
Objekts.
8.1 Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der
Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den
Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit
den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den
einschlägigen Vorschriften.
8.2 Mitwirken beim Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes
(Balkenplan).
8.3 Mitwirken beim Führen eines Bautagebuches.
8.4 Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Firmen.
8.5 Fachtechnische Abnahme der Bauleistungen und Feststellen von
Mängeln.
8.6 Rechnungsprüfung.
8.7 Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden:
nach DIN 276.
8.8 Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran.
8.9 Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen,
Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle.
8.10 Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der
Gewährleistungsansprüche.
8.11 Überwachen der Beseitigung der bei Abnahme der Bauleistung
festgestellten Mängel.
8.12 Mitwirkung bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der
Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im
Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
7.1 Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines
Preisspiegels nach Teilleistungen
7.2 Mitwirkung beim Verhandeln mit Bietern und Erstellen eines
Vergabevorschlags.
7.3 Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder
Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden:
nach DIN 276.
7.4 Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des
Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.
7.5 Mitwirken bei der Auftragserteilung.
6.1 Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von
Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an
der Planung fachlich Beteiligter.
6.2 Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit
Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.
5.1 Durcharbeiten der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise
Erarbeitung Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller
fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch
die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur
ausführungsreifen Lösung.
5.2 Zeichnerische Darstellung der Anlage mit Dimensionen (keine
Montage - und Werkstattzeichnungen).
5.3 Anfertigungen von Schlitz und Durchbruchplänen.
5.4 Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der
Ausschreibungsergebnisse.
4.1 Erarbeiten der Vorplanung für die öffentlich - rechtlichen
Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie
noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden.
4.2 Zusammenstellung dieser Unterlagen.
4.3 Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen,
Beschreibungen und Berechnungen.
3.1 Durcharbeiten des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung
einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller
fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch
die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum
vollständigen Entwurf.
3.2 Festlegen aller Systeme und Anlagenteile.
3.3 Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und
Anlagenbeschreibung.
3.4 Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung
notwendigen Durchführungen und Lastenangaben (ohne Anfertigen
von Schlitz- und Durchbruchsplänen).
3.5 Mitwirken beim Verhandeln mit den Behörden und anderen an der
Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
3.6 Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden:
nach DIN 276.
3.7 Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der
Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
2.1 Analyse der Grundlagen.
2.2 Erarbeitung eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung
der wichtigsten Systeme und Anlagenteile einschließlich
Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach
gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur
Integrierung in die Objektplanung einschließlich
Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung.
2.3 Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für
jede Anlage.
2.4 Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen
Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen.
2.5 Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der
Planung fachlich beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
2.6 Mitwirkung an der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden:
nach DIN 276.
2.7 Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse.
1.1 Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im
Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner,
insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen.
1.2 Zusammenfassen der Ergebnisse.